Stiften

Sie suchen nach einer Möglichkeit, dauerhaft und nachhaltig an der Arbeit der Evang.-Luth. Kirche in der Region München mitzuwirken? Oder wollen Sie gezielt ein Projekt oder einen Arbeitsbereich der Kirche fördern?

Dann unterstützen Sie unsere Arbeit durch Ihre Zustiftung oder eine Neugründung einer Treuhandstiftung. Damit wirken Sie dauerhaft an der Verwirklichung unserer Ziele mit und helfen, benachteiligte Menschen in unserer Gesellschaft zu unterstützen – oftmals dort, wo staatliche Hilfen nicht ausreichen. Die Stiftung Wort und Tat der evangelischen Kirche bietet das Dach für Ihr Engagement und unterstützt Sie in Ihrem Anliegen.

 



Stifterdarlehen


Schenken Sie der Evang.-Luth. Kirche der Region München Ihre Zinsen. Spielen Sie mit dem Gedanken, sich langfristig in finanzieller Hinsicht für die Belange der evangelischen Kirche in der Region München zu engagieren? Sie ziehen es in Betracht, dafür einen größeren Betrag zur Verfügung zu stellen?

Gleichzeitig möchten Sie sich aber nicht endgültig festlegen, weil man ja „nie weiß, was kommt"? Sie wollen deshalb auch weiterhin über Ihr bereitgestelltes Vermögen verfügen können?

Für diesen Fall möchten wir Ihnen das Stifterdarlehen der Stiftung Wort und Tat vorstellen.

Mit dem Stifterdarlehen stellen Sie uns einen Teil Ihres Vermögens leihweise als Darlehen zur Verfügung. Nach strengen ethischen Maßstäben legen wir das Geld für Sie an. Unsere Bank stellt Ihnen eine entsprechende Bürgschaft aus. Die erwirtschfteten Erträge aus Ihrem Vermögen kommen der Stiftung "Wort und Tat" zugute.

 



Stiftungszentrum


Die Stiftung Wort und Tat versteht sich auch als Stiftungszentrum: Hier können sich Privatpersonen und Unternehmen Rat zur Gründung einer treuhänderischen oder eigenen rechtsfähigen Stiftung einholen und diese zur Ausgestaltung des Evang.-Luth. Auftrages in der Region München gründen.


Eine Stiftung gründen und gestalten

Die Gründung einer Treuhandstiftung ist bereits ab einem Grundstockvermögen von 5.000 Euro in einem vereinfachten kurzen Verfahren möglich. Es kann in einem Zeitraum von drei Wochen abgewickelt werden. Ab einem Stiftungsvermögen von 50.000 Euro kann eine rechtsfähige Stiftung errichtet werden. Der Gründungsprozess dauert allerdings deutlich länger als bei treuhänderischen Stiftungen. In beiden Fällen kann die Stiftung Wort und Tat sowohl die Errichtung der Stiftung als auch deren steuerliche Anerkennung beim Finanzamt und gegebenenfalls bei der Stiftungsaufsicht übernehmen.


Die treuhänderische Stiftung

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen treuhänderischer und rechtsfähiger Stiftung. Bei einer treuhänderischen Stiftung handelt es sich um ein Sondervermögen, das ein Stifter einem Treuhänder zur Verwirklichung eines oder mehrerer Zwecke überträgt.

Die treuhänderische Stiftung ist keine Rechtsperson, sondern wird vom Treuhänder rechtlich vertreten. Diese Funktion übernimmt für die treuhänderischen Stiftungen die rechtlich selbstständige Stiftung Wort und Tat. Durch diese Konstruktion entfallen für die treuhänderische Stiftung aufwändige Genehmigungsverfahren und Verwaltungsaufgaben.


Die rechtsfähige Stiftung

Eine rechtsfähige Stiftung hingegen wird durch eine Willenserklärung des Stifters errichtet, die entweder zu Lebzeiten abgegeben oder in einem Testament festgehalten wird. Die Stiftung ist eine eigene Rechtsperson und erlangt ihre Rechtsfähigkeit nur mit behördlicher Genehmigung. Im Fall der Stiftung Wort und Tat als Dachorganisation ist dafür die Stiftungsaufsicht der Regierung von Oberbayern zuständig.

 


 

Verwaltung von Stiftungen


Die Basisverwaltung

Die Stiftungen können verschiedene Services nutzen. Die Stiftung Wort und Tat bietet für ihre Stiftungen einen Service an, der die Basisverwaltung vorhält. Dazu gehören Dienstleistungen wie Kontoführung, Buchhaltung und die Erstellung der Jahresrechnung für das Finanzamt. Damit der Stifter auch den Geldfluss vom Eingang in die Stiftung über die Verwaltung bis hin zur konkreten Verwendung nachvollziehen kann, hat jede Stiftung eine separate Buchhaltung. Auf Wunsch kann das Konto eingesehen werden. Zusätzlich wird die Verwendung der Stiftungsgelder entsprechend der Stiftungssatzung durch das zuständige Finanzamt bei jeder Stiftung geprüft. Rechtlich selbstständige Stiftungen unterliegen darüber hinaus der Stiftungsaufsicht der Regierung von Oberbayern.


Kosten der Basisverwaltung

Die Basisverwaltung kostet drei Prozent der jährlichen Stiftungseinnahmen, bestehend aus Kapitalerträgen, Mieten und Spendeneinnahmen. Dies gilt sowohl für treuhänderische als auch für rechtsfähige Stiftungen. Bei Treuhandstiftungen werden maximal 1.000 Euro pro Jahr berechnet, bei rechtsfähigen Stiftungen mindestens 300 Euro und maximal 2.000 Euro.

 
Beratung

Vielen Menschen fällt es schwer, sich mit dem Tod zu beschäftigen. Oft ist es der Mangel an Informationen und Wissen, der die Annäherung gerade an dieses Thema erschwert. Sie vermeiden es daher, ihren letzten Willen schriftlich festzuhalten. Wenn nahe Verwandte wie Kinder oder Enkelkinder existieren, ist ein Testament auch nicht unbedingt notwendig. Hat der Erblasser keine Verwandten und liegt zudem kein Testament vor, erbt allerdings der Staat. Wer sichergehen will, dass seine Vermögensverhältnisse auch nach dem Tod in seinem Sinne geregelt sind, verfasst daher rechtzeitig ein Testament. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn das Vermögen ganz oder teilweise gemeinnützigen Zwecken zugute kommen soll.

Die Stiftung Wort und Tat führt daher in regelmäßigen Abständen Informationsveranstaltungen zu diesem Themenkreis in unterschiedlichen Einrichtungen der Evang.-Luth. Kirche in der Region München, so beispielsweise in verschiedenen Gemeinden, Seniorenangeboten, Alteneinrichtungen durch. Darüber hinaus können Sie sich direkt über diese Möglichkeiten informieren, insbesondere, wenn Sie vorhaben, einen Teil Ihres Vermögens über Ihr Leben hinaus für den Auftrag der Evang.-Luth. Kirche in der Region München einzusetzen. Oftmals besteht auch Unsicherheit über die Unterschiede von Zustiftung, Treuhand oder rechtsfähiger eigener Stiftung.