Testamente

Mit Blick auf unsere christliche Verantwortung gegenüber benachteiligten Menschen in unserer Stadt haben Menschen die Stiftung Wort und Tat ins Leben gerufen. Für die Widmung testamentarischer Zuwendungen steht sowohl die Möglichkeit der Spende als auch der Zustiftung oder gar die Neugründung einer Treuhandstiftung offen. Der große Vorteil, die Stiftung Wort und Tat als eine gemeinnützige Organisation zum Erben zu bestimmen, besteht in der Befreiung von der Erbschaftssteuer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Das Vermögen kommt also ohne Abzüge dem gewidmeten Zweck zugute.


 

Wie verfasst man ein Testament?

Letztwillige Verfügungen können auf unterschiedliche Weise getroffen werden. Zum einen gibt es die Möglichkeit des eigenhändigen Testaments. Es ist vollständig handschriftlich niederzuschreiben und vom Erblasser mit vollem Vor- und Zunamen zu unterschreiben. Das Testament kann an jedem Ort aufbewahrt, aber auch beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt werden. Auf der anderen Seite existiert das öffentliche Testament. Der Erblasser kann sich in diesem Fall bei einem Notar beraten lassen und ihm seinen letzen Willen – auch mündlich – übermitteln. Der Notar setzt dann seinerseits das Testament schriftlich auf und hinterlegt es beim zuständigen Amtsgericht.

Ehepaare können ein so genanntes Ehegattentestament einrichten. In einem gemeinschaftlichen Testament setzen sie sich gegenseitig als Erben ein und bestimmen einen Dritten nach dem Ableben des Längerlebenden als Erben. Auch hierfür kann sowohl ein eigenhändiges als auch ein öffentliches Testament verfasst werden. Nähere Informationen zum Thema Testamente erhalten Sie in unserer kostenlosen Broschüre. Oder nehmen Sie persönlichen Kontakt mit uns auf.