FAQs

Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?


Spende

Ob als einmalige Unterstützung oder regelmäßiger Beitrag – Ihre Spenden kommen ausschließlich dem Stiftungszweck zugute und werden zeitnah zu dessen Erfüllung eingesetzt.


Zustiftung

Durch Ihre Zustiftung wächst das Stiftungsvermögen. Demzufolge kann die Stiftung Wort und Tat höhere Erträge erwirtschaften und die Effektivität ihrer Arbeit langfristig erhöhen.


Treuhandstiftung

Bei einer Treuhandstiftung handelt es sich um eine unselbstständige Stiftung unter dem Dach der Stiftung Wort und Tat. Das bedeutet für den Stifter eine schnelle und einfache Gründung: Der Stifter bestimmt den Stiftungs-zweck – die Stiftung Wort und Tat richtet die Stiftung ein, übernimmt als Treuhänder die Verwaltung und findet die geeigneten Förderprojekte für den Stifter. Es werden keine personellen Ressourcen für die Stiftungsaktivitäten gebunden. Das Stiftungskapital für eine treuhänderische Stiftung sollte mindestens 100.000 Euro betragen.

Die Treuhandstiftung kann den Namen Ihres Unternehmens oder Ihrer Person tragen als ein klares Signal für eine verantwortungsbewusste Unternehmenskultur und ein beispielhaftes Bekenntnis zum sozialen Engagement für die Behindertenhilfe, Altenhilfe und Hilfe für Benachteiligte der Evangelisch-Lutherischen Kirche in der Region München.


Ehrenamtliches Engagement

Ehrenamtliche Tätigkeiten sind freiwillige und grundsätzlich unbezahlte Tätigkeiten im sozialen oder kulturellen Bereich. Die Möglichkeiten, sich ehrenamtlich zu betätigen, sind vielfältig und dienen zur Aufrechterhaltung bzw. zur Verbesserung des Angebots der Evangelisch-Lutherischen Kirche in der Region München.


Welche Ziele verfolgt die Stiftung Wort und Tat?

In der Ausübung ihrer Aufgaben pflegt die Evangelisch-Lutherische Kirche die Wahrung der Autonomie des Menschen, kommuniziert im Dialog mit den Menschen und unterstützt die Menschen darin, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Sie versucht Menschen mit Migrationshintergrund und Minderheiten in einem größtmöglichen Maß in die Stadtgemeinschaft zu integrieren – sie begegnet der Vielfalt des menschlichen Lebens und leistet einen wichtigen Beitrag zu einem einvernehmlichen Miteinander.

In ihren Verantwortungsbereichen der Seelsorge, der Spiritualität, der Diakonie und der sozialen Belange möchte die Evangelisch-Lutherische Kirche in der Region München Akzente setzen und Anstöße zu weiteren integrativen Maßnahmen geben – und dies vor allem durch ihre neue Stiftung Wort und Tat umsetzen.

Insbesondere:

  • Förderung der Behindertenhilfe (z.B. Offene Behindertenarbeit München), Altenhilfe und Hilfe für Benachteiligte der Evangelisch-Lutherischen Kirche in der Region München
  • Unterstützung bei der Gründung einer treuhänderischen Stiftung oder Ihrer eigenen Stiftung
  • Unterstützung für diejenigen, die ihr Vermögen ganz oder teilweise testamentarisch für das Wirken der Evangelisch-Lutherischen Kirche in der Region München einsetzen möchten (Hilfe beim Verfassen eines Testaments)

Wer ist der Ansprechpartner für die Stiftung Wort und Tat?

Ansprechpartner für die Stiftung Wort und Tat ist der Geschäftsführer Diakon Dietmar Frey (siehe "Kontakt").


Wie finanziert die Stiftung Wort und Tat ihre Arbeit?

Die Stiftung Wort und Tat finanziert ihre gemeinnützige Projektarbeit aus den Erträgen des angelegten Stiftungskapitals und durch Spenden, die sie erhält.


Welche steuerlichen Begünstigungen bringt mein Engagement mit sich?

Ihr Engagement für die Stiftung Wort und Tat trägt zur Förderung des sozialen Engagements der Evangelisch-Lutherischen Kirche in der Region bei und bringt Ihnen darüber hinaus folgende steuerliche Vorteile:

Bei Spenden

Das Einkommenssteuergesetz (§10b Abs. 1 EStG) gibt die Höhe der steuerlich absetzbaren Spendenbeiträge vor:

  • Seit dem 1. Januar 2007 gilt die einheitliche Regelung: 20% der Gesamteinkünfte sind als Spende steuerbefreit.
  • Für Unternehmen liegt die Grenze für den Abzug bei vier Promille des Umsatzes sowie der im jeweiligen Kalenderjahr gezahlten Löhne und Gehälter.
  • Überschreiten Ihre Zuwendungen diese Grenze, können Sie in den Folgejahren unter Berücksichtigung der gegebenen Höchstbeträge als Sonderausgaben abgezogen werden.
  • Auf Anfrage erhalten Sie für Ihre Spenden eine Bestätigung, die Sie beim Finanzamt geltend machen können.

Bei Zustiftungen

Das Einkommenssteuergesetz (§10b Abs. 1a S. 1 EStG) regelt ebenfalls, inwieweit eine Zustiftung an die gemeinnützige Stiftung Wort und Tat steuermindernd geltend gemacht werden kann:

  • Für Zustiftungen in das Grundstockvermögen der Stiftung Wort und Tat kann ein Sonderausgabenabzug bis zu einem Höchstbetrag von einer Million Euro (zusätzlich zu den Höchstbeträgen für mögliche Spenden) geltend gemacht werden.
  • Der Sonderausgabenabzug gilt auch für Zustiftungen nach dem ersten Gründungsjahr.
  • Ehepaare können Zuwendungen in Höhe von zwei Millionen Euro (zusätzlich zu den jeweiligen Höchstbeträ¬gen für mögliche Spenden) als Sonderausgaben in der Steuererklärung anführen.
  • Der Stiftungsbetrag kann entweder einmalig als Sonderausgabe abgezogen werden oder aber auf zehn Jahre verteilt werden.
  • Diese Abzugsmöglichkeit ist neben dem Spendenabzug gegeben.
  • Für jede Ihrer Zustiftungen erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung.

Wenn Sie Ihre eigene Stiftung errichten möchten: Welche Zwecke kann eine Stiftung verfolgen?

Die Zwecke werden vom Stifter vorgegeben, hier gilt die Devise: Es ist praktisch alles möglich, was der Stifter wünscht. Er kann sich um den Tierschutz kümmern, um die Umwelt, um die wissenschaftliche Forschung, um den Denkmalschutz, die Musik, die Literatur etc. Mit seinem Stiftungszweck schreibt der Stifter seine individuelle Biographie fort.


Wer kann stiften?

Jedermann kann stiften. Eine Altersgrenze gibt es nicht. Stifter, auch schon in jüngeren Jahren, schaffen mit einer Stiftung eine wertvolle Lebensaufgabe, die sie mit Engagement gestalten. Oft wird das Instrument der Stiftung auch genutzt, um den eigenen Nachlass zu regeln. Entweder sind keine Erben vorhanden, oder die vorhandenen Erben sollen nicht bedacht werden. In diesen Fällen bietet sich vielfach die Stiftung als Instrument der Nachlassregelung an.


Wenn ich meine eigene Stiftung errichten möchte: Wie viel Kapital muss ich meiner Stiftung zur Verfügung stellen?

Die Kapitalausstattung ist abhängig von dem Zweck, den die Stiftung verfolgen soll. Kinder, denen der Ertrag von 1.000 Euro aus einer 25.000-Euro-Stiftung in Form von neuem Spielzeug zugute kommt, werden sich jedes Jahr aufs neue darüber freuen. Soll jedoch die Grundlagenforschung zur Bekämpfung einer bestimmten Krankheit unterstützt werden, so ist ein wesentlich höheres Kapital notwendig. Konsequenterweise muss der Zweck mit den für die Stiftung gestellten Mitteln im Einklang stehen.

Bei einer Gründung zu Lebzeiten müssen Sie nicht Ihr ganzes Vermögen in die Stiftung einbringen. Es ist ratsam, mit einem kleineren Betrag zu beginnen, z.B. mit 50.000 oder 100.000 Euro. Man spricht in diesem Fall von der "Verprobung" der Stiftung. Sofern der Stifter dann mit der Arbeit seiner Stiftung zufrieden ist und die guten Wirkungen sieht, wird er in der Regel der Stiftung weitere Mittel zukommen lassen.


Kann nur Geld in eine Stiftung eingebracht werden?

Prinzipiell können einer Stiftung alle bewertbaren Vermögensgegenstände, wie z.B. Kunstwerke, Immobilien, Wertpapierdepots, Grundstücke übertragen werden.


Bleibt bei einer Stiftung das eingebrachte Kapital erhalten?

Ja! Der Kapitalerhalt ist das wesentliche Kriterium einer Stiftung. Werden Vermögenswerte auf eine gemeinnützige Stiftung übertragen, bleiben diese Werte ungeschmälert bewahrt. Es fallen weder Erbschafts- noch Schenkungssteuern an. Die Stiftungszwecke werden dank der jährlichen Erträge erfüllt.


Welchen Namen kann die Stiftung tragen?

Der Stifter kann, wenn er es wünscht, der Stiftung seinen Namen geben. Hierdurch kann der Stifter auch für die nächsten Generationen die Stiftung mit seinem speziellen Gütesiegel versehen. Zahlreich sind auch die Fälle, in denen im Stiftungsnamen der Stiftungszweck zum Ausdruck gebracht wird.


Welche steuerlichen Aspekte habe ich zu beachten?

95 Prozent der deutschen Stiftungen sind als gemeinnützig anerkannt. Der Staat belohnt gemeinnützige Stiftungen mit der Freistellung von Schenkungs- und Erbschaftssteuer. Somit kann das Vermögen ungeschmälert übertragen werden. Die Erträge, die die Stiftung alljährlich erzielt, sind von allen Steuern befreit. Im Hinblick auf die Einkommensteuer hat der Stifter die Möglichkeit, einmalig bei Stiftungsgründung bis zu 1 Mio. Euro – beliebig verteilbar auf zehn Jahre – steuerlich abzusetzen.
Der allgemeine Höchstbetrag für Spenden beträgt 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte. Für Unternehmen, die spenden möchten, gilt der Höchstsatz von vier Promille der Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter.


Benötige ich zur Stiftungserrichtung einen Notar?

Nein. Das Stiftungsgeschäft sowie die Satzung werden einfach von Ihnen oder Ihrem Anwalt bei der zuständigen Anerkennungsbehörde bzw. beim Finanzamt eingereicht. Dennoch ist in vielen Fällen der Rat eines Experten zu empfehlen. Die Stiftung Wort und Tat kann Ihnen entsprechende Partner benennen.


Wann sollte ich meine Stiftung errichten?

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: Die Stiftungsgründung von Todes wegen sowie die Stiftungsgründung zu Lebzeiten. Die Errichtung zu Lebzeiten ist seit einiger Zeit im Trend, nicht zuletzt, weil sie zahlreiche Vorteile bietet: Zum einen kann der Stifter die Erfolge seiner Stiftung zu Lebzeiten genießen, zum anderen kann er die Stiftungsarbeit kontrollieren und beeinflussen und gegebenenfalls nachbessern. Alternativ ist es auch möglich, eine Stiftung durch Testament zu errichten.


Welche Vorteile hat eine Treuhandstiftung?

  • Unbürokratische und schnelle Errichtung mit uns als Treuhänder
  • Keine starren Vorgaben hinsichtlich der Kapitalausstattung bei Errichtung
  • Eine voll funktionsfähige Stiftung mit allen Vorteilen einer Stiftung (Steuervorteile)
  • Keinen eigenen Verwaltungsaufwand, da die Verwaltung der Stiftung durch den Treuhänder erfolgt
  • Transparente Anlage und Ertragsermittlung durch eigene Depots und Geldkonten
  • Eigenständige Förderentscheidungen durch den eigenen Beirat
  • Nachhaltiges und modernes Fundraising-Instrument